Prüfungsleistungen

Kolloquium

  • Vor jedem Versuch wird in einem Eingangskolloquium die zugehörige grundlegende Theorie geprüft.
  • Die Versuchsvorschriften sind eine Orientierungshilfe und keinesfalls eine ausreichende Vorbereitung.
  • Es wird von allen Teilnehmern eine eigenständige Einarbeitung mit Hilfe der zugehörigen Literatur/Vorlesungsskripte erwartet.
  • ALLE Gruppenmitglieder müssen das Eingangskolloquium vor jedem Versuch mindestens mit der Note 4,0 abschließen. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, so gilt diese Prüfungsleistung für die gesamte Gruppe als nicht bestanden.

 

Versuchsdurchführung

  • Die Versuche finden im Geb. 30.41, E16 statt. Ausnahme: Versuch Katalyse I (Treffpunkt Geb. 30.45, 214)
  • Es besteht Anwesenheitspflicht während der Durchführung der Versuche. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung
  • Die Laborordnung und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen.
  • Die Versuchsanlagen/Labore sind in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie vorgefunden wurden.

 

Protokoll

  • Es muss zu jedem Versuch laut Versuchsvorschrift ein Protokoll verfasst werden. Dieses wird von den Assistenten korrigiert und ggf. zur Verbesserung zurück gegeben.
  • Praktikumsprotokolle werden gemeinsam verfasst, sind gemeinsam zu verantworten und werden einheitlich benotet. Die Protokolle sind vollständig abzugeben.
  • Die Protokolle sind analog der Richtlinien zur Erstellung eines Versuchsprotokolls zu verfassen. Entspricht das Protokoll nicht den Mindestanforderungen oder weist das Protokoll auch nach der 3. Abgabe deutliche Mängel auf, gilt diese Prüfungsleistung als nicht bestanden.
  • Die Erstabgabe des Protokolls muss spätestens 3 Wochen nach der Versuchsdurchführung erfolgen.
  • Es darf höchstens ein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen um zum nächsten Versuch zugelassen zu werden. Für den Versuch „Katalyse I“ darf kein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen.
  • PLAGIAT – Ein Plagiat ist die Übernahme und Darlegung fremden geistigen Eigentums [Bücher, Texte, Skripte,…] als eigenes Werk. Plagiate, sowie im Rahmen der Auswertung willkürlich gefälschte experimentelle Ergebnisse, führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Praktikum.
  • Für die Protokolle gibt es 4 Teilnoten: Theorie, Versuchsdurchführung (am Praktikumstag), Auswertung/Diskussion und Form. Für die Annahme des Protokolls müssen alle Teilleistungen mit 4,0 oder besser bewertet sein. Wird eine Teilleistung mit einer 5,0 bewertet, so ist das Protokoll zu überarbeiten und noch einmal abzugeben. Werden zwei oder mehr Teilleistungen mit einer 5,0 bewertet, so gelten das Protokoll und der Versuch als „nicht bestanden“. Die Gesamtnote für die Prüfungsleistung ergibt sich aus dem Mittel der Note von Erst- und Zweitabgabe. Die Assistenten behalten sich vor, bei Mängeln bei der 3. Abgabe Abzüge an der Gesamtnote vorzunehmen.

 

Seminarvortrag (Master)

  • Im Seminar werden Vorträge zu allgemeinen Themengebieten der Chemischen Technik von jedem Studenten des Praktikums der Chemischen Technik gehalten und diskutiert
  • Das Seminar findet i.A. während der Vorlesungszeit statt.
  • Es besteht Anwesenheitspflicht an mind. 2/3 aller Seminare. Unentschuldigtes Fehlen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
  • Der Seminarvortrag gilt ebenfalls als Prüfungsleistung.
  • Themenvergabe, Terminabsprache bei Beginn des Praktikums
  • ca. 6 Wochen vor Vortragstermin: Konzept vorstellen
  • ca. 2 Wochen vor Vortragstermin: Abschlussbesprechung
  • Ansprechpartner für die Vergabe und Durchführung der Vorträge ist Prof. Suntz.
  • Alle Termine sind selbstständig unter Absprache mit Prof. Suntz zu vereinbaren.

 

Exkursion (Master)

  • Zwei kleine Exkursionen (1/2 Tag) oder eine große Exkursion (1-2 Tage) sind zur mündlichen Abschlussprüfung nachzuweisen
  • Im Rahmen des Praktikums werden semesterunabhängige Exkursionen zu verschiedenen Teilgebieten angeboten. (Exkursions-Informationen). Es ist möglich, falls Plätze vorhanden sind, an allen Exkursionen des ITCP teilzunehmen.
  • Für Lehramtskandidaten, die einen Nachweis über die Teilnahme an einer Exkursion zu einem chemisch-technischen Betrieb benötigen, ist eine kleine Exkursion ausreichend.

 

Mündliche Abschlussprüfung

  • Nach Abschluss aller Prüfungsleistungen (Kolloquium, Protokoll, Seminar, Exkursionen) findet eine mündliche Abschlussprüfung statt. Der Termin ist selbstständig unter Absprache mit Prof. Grunwaldt oder Prof. Deutschmann per Email zu vereinbaren.