Das Praktikum Chemische Technik ist Bestandteil des Moduls 12 - AWC-W im Studiengang Master der Chemie. Hier die wichtigsten Informationen und Durchführungsbestimmungen:
Beginn |
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Jederzeit möglich nach Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen. Termine für Versuchsdurchführungen werden individuell abgesprochen. |
Dauer |
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Praktischer Teil: 7 Versuchstage |
Voraussetzung |
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- Einführungsveranstaltung und Sicherheitsbelehrung
- Zwei von drei Klausuren bestanden: Reaktionstechnik (CT I), Kinetik und Katalyse (CT II), Grundoperationen (CT III)
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Anmeldung |
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Schriftliche Anmeldung/Registrierung bei Lukas Braun. Die endgültige Bestätigung der Teilnahme und die Festlegung des Starttermins und des Datums der Einführung erfolgt per E-Mail |
Arbeitsgrundlage |
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Versuchsbeschreibungen der durchzuführenden Versuche sind hier herunterzuladen. Die Versuche sind nach den Themenbereichen „Grundoperationen“ (GO),„Reaktions-/Reaktortechnik“ (RT), „Katalyse“ (KAT) geordnet und werden in dieser Reihenfolge abgearbeitet. Die Versuchstermine werden mit dem jeweiligen Betreuer individuell abgesprochen. |
Aufgaben |
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- Durchführen der Versuche Doppelrohrwärmeübertrager (GO), kontinuierliche Rektifikation (GO), Selektive Oxidation im Satzreaktor (RT), Verweilzeit (RT), Katalyse I (Präparation, Charakterisierung, Testung), Katalyse II (Modellierung)
- Je ein Kolloquium vor der Versuchsdurchführung
- Je ein schriftliches Protokoll pro Versuch
- Verpflichtende Teilnahme am Seminar
- Teilnahme an mindestens 2 kleinen (halbtägigen) Exkursionen oder 1 großen (ganztägigen) Exkursion
- Mündliche Abschlussprüfung über die Lerninhalte des Praktikums
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Arbeitsweise |
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In Zweiergruppen, je nach Teilnehmerzahl (ausnahmsweise und maximal!) in Dreiergruppen.
Beim Arbeiten im Praktikum sind die Laborordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. |
Regularien+Fristen |
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- Nach Erfüllung der Zugangsvoraussetzung ist die sofortige Durchführung der Versuche nach Terminabsprache möglich.
- Abschluss aller Leistungsnachweise (Kolloquien, Protokolle, Seminar, Exkursion, Abschlussprüfung) muss spätestens 6 Monate nach dem ersten praktischen Versuchstag erfolgen.
- Während der Durchführung der Praktikumsversuche gilt Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
- Das Praktikum ist ausschließlich als Gruppe zu bestehen. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (Kolloquium, Durchführung, Protokoll) führt zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch für die gesamte Gruppe. Ebenfalls führen deutliche Mängel bei der 3. Abgabe des Protokolls zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch.
- Zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen führen zum sofortigen Ausschluss der Gruppe aus dem Praktikum.
- Es darf höchstens ein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen um zum nächsten Versuch zugelassen zu werden. Für den Versuch „Katalyse I“ darf kein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen. Versuchsprotokolle werden von der ganzen Gruppe sowohl bearbeitet als auch verantwortet und sind ausschließlich vollständig abzugeben.
- Wird das Praktikum innerhalb der 6 Monate nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht, so besteht für die ganze Gruppe erst nach einem Jahr erneut die Möglichkeit zur Anmeldung (z.B. Erstanmeldung WS 2013/14, Zweitanmeldung WS 2014/15).
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Bescheinigung |
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Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung ist nur nach Erbringen aller o.g. Leistungsnachweise im vorgesehenen Zeitrahmen möglich. |
Ansprechpartner |
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Lukas Braun |
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