Durchführung für Bachelor C

Kurzinformation
Das Praktikum Angewandte Chemie ist Bestandteil des Moduls AWC-F im Studiengang Bachelor der Chemie, Fachrichtung C. Hier die wichtigsten Informationen und Durchführungsbestimmungen:

 Beginn: Jederzeit nach Absprache möglich nach Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen. Termine regelmäßig alle 2 Wochen nach Start.
 Dauer: Praktischer Teil Chemische Technik: 5 Versuche
 Voraussetzung:
  •  Grundmodul AWC, Studiengang C
  •  Chemische Technik: Bestandene Klausur CT-I/II
  •  Polymerchemie: Sämtliche Grundpraktika des Studiengangs
  •  Einführungsveranstaltung und Sicherheitsbelehrung
 Anmeldung: Schriftliche Anmeldung/Registrierung für den CT-Teil bei Lukas Braun.

Die endgültige Bestätigung der Teilnahme und die Festlegung des Starttermins und des Datums der Einführung erfolgt per E-Mail.
Anmeldung für den Polymerteil erfolgt getrennt.

 Arbeitsgrundlage: Versuchsbeschreibungen der durchzuführenden Versuche sind hier herunterzuladen. Die Versuche sind nach den Themenbereichen „Grundoperationen“ (GO), „Reaktions-/Reaktortechnik“ (RT) und „Katalyse“ (KAT) geordnet und werden in der Regel in dieser Reihenfolge abgearbeitet.
 Aufgaben:
  • Durchführen der Versuche Doppelrohrwärmeübertrager (GO), kontinuierliche Rektifikation (GO), Selektive Oxidation im Satzreaktor (RT), Katalyse I (Präparation, Charakterisierung, Testung), Katalyse II (Modellierung)
  • Je ein Kolloquium vor der Versuchsdurchführung
  • Je ein schriftliches Protokoll pro Versuch
  • Mündliche Abschlussprüfung über die Lerninhalte des Grundpraktikums (Teil Chemische Technik)
 Arbeitsweise: In Zweiergruppen, je nach Teilnehmerzahl (ausnahmsweise und maximal!) in Dreiergruppen.
Beim Arbeiten im Praktikum sind die Laborordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Regularien+Fristen:
  • Nach Bestehen der CT I+II Klausur ist die sofortige Durchführung der CT-Versuche nach Terminabsprache möglich.
  • Es darf höchstens ein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen um zum nächsten Versuch zugelassen zu werden.
  • Abschluss aller Leistungsnachweise (Chemische Technik) muss spätestens 4 Wochen nach dem letzten Versuch.
  • Versuchsprotokolle werden von der ganzen Gruppe sowohl bearbeitet als auch verantwortet und sind ausschließlich vollständig abzugeben.
  • Während der Durchführung der Praktikumsversuche gilt Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
  • Das Praktikum ist ausschließlich als Gruppe zu bestehen. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (Kolloquium, Durchführung, Protokoll) führt zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch für die gesamte Gruppe. Ebenfalls führen deutliche Mängel bei der 3. Abgabe des Protokolls zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch.
  • Zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen führen zum sofortigen Ausschluss der Gruppe aus dem Praktikum.
  • Bachelorarbeit: Beim Beginn einer Bachelorarbeit am Institut ITCP sollte zumindest der praktische Teil des gesamten Praktikums (Polymer + Chemische Technik) abgeschlossen sein.
Bescheinigung: Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung ist nur nach Erbringen aller o.g. Leistungsnachweise im vorgesehenen Zeitrahmen möglich.
Anprechpartner: Lukas Braun