Kurzinformation
Das Praktikum Angewandte Chemie ist Bestandteil des Moduls AWC-F im Studiengang Bachelor der Chemie, Fachrichtung C. Hier die wichtigsten Informationen und Durchführungsbestimmungen:
Beginn: |
Jederzeit nach Absprache möglich nach Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen. Termine regelmäßig alle 2 Wochen nach Start. |
Dauer: |
Praktischer Teil Chemische Technik: 5 Versuche |
Voraussetzung: |
- Grundmodul AWC, Studiengang C
- Chemische Technik: Bestandene Klausur CT-I/II
- Polymerchemie: Sämtliche Grundpraktika des Studiengangs
- Einführungsveranstaltung und Sicherheitsbelehrung
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Anmeldung: |
Schriftliche Anmeldung/Registrierung für den CT-Teil bei Lukas Braun.
Die endgültige Bestätigung der Teilnahme und die Festlegung des Starttermins und des Datums der Einführung erfolgt per E-Mail.
Anmeldung für den Polymerteil erfolgt getrennt.
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Arbeitsgrundlage: |
Versuchsbeschreibungen der durchzuführenden Versuche sind hier herunterzuladen. Die Versuche sind nach den Themenbereichen „Grundoperationen“ (GO), „Reaktions-/Reaktortechnik“ (RT) und „Katalyse“ (KAT) geordnet und werden in der Regel in dieser Reihenfolge abgearbeitet. |
Aufgaben: |
- Durchführen der Versuche Doppelrohrwärmeübertrager (GO), kontinuierliche Rektifikation (GO), Selektive Oxidation im Satzreaktor (RT), Katalyse I (Präparation, Charakterisierung, Testung), Katalyse II (Modellierung)
- Je ein Kolloquium vor der Versuchsdurchführung
- Je ein schriftliches Protokoll pro Versuch
- Mündliche Abschlussprüfung über die Lerninhalte des Grundpraktikums (Teil Chemische Technik)
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Arbeitsweise: |
In Zweiergruppen, je nach Teilnehmerzahl (ausnahmsweise und maximal!) in Dreiergruppen.
Beim Arbeiten im Praktikum sind die Laborordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. |
Regularien+Fristen: |
- Nach Bestehen der CT I+II Klausur ist die sofortige Durchführung der CT-Versuche nach Terminabsprache möglich.
- Es darf höchstens ein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen um zum nächsten Versuch zugelassen zu werden.
- Abschluss aller Leistungsnachweise (Chemische Technik) muss spätestens 4 Wochen nach dem letzten Versuch.
- Versuchsprotokolle werden von der ganzen Gruppe sowohl bearbeitet als auch verantwortet und sind ausschließlich vollständig abzugeben.
- Während der Durchführung der Praktikumsversuche gilt Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
- Das Praktikum ist ausschließlich als Gruppe zu bestehen. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (Kolloquium, Durchführung, Protokoll) führt zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch für die gesamte Gruppe. Ebenfalls führen deutliche Mängel bei der 3. Abgabe des Protokolls zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch.
- Zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen führen zum sofortigen Ausschluss der Gruppe aus dem Praktikum.
- Bachelorarbeit: Beim Beginn einer Bachelorarbeit am Institut ITCP sollte zumindest der praktische Teil des gesamten Praktikums (Polymer + Chemische Technik) abgeschlossen sein.
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Bescheinigung: |
Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung ist nur nach Erbringen aller o.g. Leistungsnachweise im vorgesehenen Zeitrahmen möglich. |
Anprechpartner: |
Lukas Braun |