Das Praktikum Chemische Technik ist Bestandteil des Moduls 12 - AWC-W im Studiengang Master der Chemie. Hier die wichtigsten Informationen und Durchführungsbestimmungen:
Beginn |
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Jederzeit möglich nach Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen. Termine für Versuchsdurchführungen werden individuell abgesprochen. |
Dauer |
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Praktischer Teil: 6 Versuche |
Voraussetzung |
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- Einführungsveranstaltung und Sicherheitsbelehrung
- Zwei von drei Klausuren bestanden: Reaktionstechnik (CT I), Kinetik und Katalyse (CT II), Grundoperationen (CT III)
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Anmeldung |
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Schriftliche Anmeldung/Registrierung bei Lukas Braun. Die endgültige Bestätigung der Teilnahme und die Festlegung des Starttermins und des Datums der Einführung erfolgt per E-Mail |
Arbeitsgrundlage |
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Versuchsbeschreibungen der durchzuführenden Versuche sind hier herunterzuladen. Die Versuche sind nach den Themenbereichen „Grundoperationen“ (GO), „Reaktions-Reaktortechnik“ (RT) und „Katalyse“ (KAT) geordnet und werden in dieser Reihenfolge abgearbeitet. Die Versuchstermine werden mit dem jeweiligen Betreuer individuell abgesprochen. |
Aufgaben |
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- Durchführen der Versuche Doppelrohrwärmeübertrager (GO), kontinuierliche Rektifikation (GO), Selektive Oxidation im Satzreaktor (RT), Verweilzeit (RT), Katalyse I (Präparation, Charakterisierung, Testung), Katalyse II (Modellierung)
- Je ein Kolloquium vor der Versuchsdurchführung
- Je ein schriftliches Protokoll pro Versuch
- Verpflichtende Teilnahme am Seminar
- Teilnahme an mindestens 2 kleinen (halbtägigen) Exkursionen oder 1 großen (ganztägigen) Exkursion
- Mündliche Abschlussprüfung über die Lerninhalte des Praktikums
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Arbeitsweise |
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In Zweiergruppen, je nach Teilnehmerzahl (ausnahmsweise und maximal!) in Dreiergruppen.
Beim Arbeiten im Praktikum sind die Laborordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. |
Regularien+Fristen |
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- Nach Erfüllung der Zugangsvoraussetzung ist die sofortige Durchführung der Versuche nach Terminabsprache möglich, ab Start alle 2 Wochen.
- Abschluss aller Leistungsnachweise (Kolloquien, Protokolle, Seminar, Exkursion, Abschlussprüfung) muss spätestens 4 Wochen nach dem letzten Versuch.
- Während der Durchführung der Praktikumsversuche gilt Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
- Das Praktikum ist ausschließlich als Gruppe zu bestehen. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (Kolloquium, Durchführung, Protokoll) führt zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch für die gesamte Gruppe. Ebenfalls führen deutliche Mängel bei der 3. Abgabe des Protokolls zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch.
- Zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen führen zum sofortigen Ausschluss der Gruppe aus dem Praktikum.
- Es darf höchstens ein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen um zum nächsten Versuch zugelassen zu werden. Versuchsprotokolle werden von der ganzen Gruppe sowohl bearbeitet als auch verantwortet und sind ausschließlich vollständig abzugeben.
- Wird das Praktikum nicht innerhalb der Frist erfolgreich zum Abschluss gebracht, so besteht für die ganze Gruppe erst nach einem Jahr erneut die Möglichkeit zur Anmeldung.
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Bescheinigung |
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Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung ist nur nach Erbringen aller o.g. Leistungsnachweise im vorgesehenen Zeitrahmen möglich. |
Ansprechpartner |
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Lukas Braun |
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