Durchführung Master

Das Praktikum Chemische Technik ist Bestandteil des Moduls 12 - AWC-W im Studiengang Master der Chemie. Hier die wichtigsten Informationen und Durchführungsbestimmungen:

Beginn   Jederzeit möglich nach Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen. Termine für Versuchsdurchführungen werden individuell abgesprochen.
Dauer   Praktischer Teil: 6 Versuche
Voraussetzung  
  • Einführungsveranstaltung und Sicherheitsbelehrung
  • Zwei von drei Klausuren bestanden: Reaktionstechnik (CT I), Kinetik und Katalyse (CT II), Grundoperationen (CT III)
Anmeldung   Schriftliche Anmeldung/Registrierung bei Lukas Braun. Die endgültige Bestätigung der Teilnahme und die Festlegung des Starttermins und des Datums der Einführung erfolgt per E-Mail
Arbeitsgrundlage   Versuchsbeschreibungen der durchzuführenden Versuche sind hier herunterzuladen. Die Versuche sind nach den Themenbereichen „Grundoperationen“ (GO), „Reaktions-Reaktortechnik“ (RT) und „Katalyse“ (KAT) geordnet und werden in dieser Reihenfolge abgearbeitet. Die Versuchstermine werden mit dem jeweiligen Betreuer individuell abgesprochen.
Aufgaben  
  • Durchführen der Versuche Doppelrohrwärmeübertrager (GO), kontinuierliche Rektifikation (GO), Selektive Oxidation im Satzreaktor (RT), Verweilzeit (RT), Katalyse I (Präparation, Charakterisierung, Testung), Katalyse II (Modellierung)
  • Je ein Kolloquium vor der Versuchsdurchführung
  • Je ein schriftliches Protokoll pro Versuch
  • Ein Seminarvortrag
  • Verpflichtende Teilnahme am Seminar
  • Teilnahme an mindestens 2 kleinen (halbtägigen) Exkursionen oder 1 großen (ganztägigen) Exkursion
  • Mündliche Abschlussprüfung über die Lerninhalte des Praktikums
Arbeitsweise   In Zweiergruppen, je nach Teilnehmerzahl (ausnahmsweise und maximal!) in Dreiergruppen.
Beim Arbeiten im Praktikum sind die Laborordnung sowie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Regularien+Fristen  
  • Nach Erfüllung der Zugangsvoraussetzung ist die sofortige Durchführung der Versuche nach Terminabsprache möglich, ab Start alle 2 Wochen.
  • Abschluss aller Leistungsnachweise (Kolloquien, Protokolle, Seminar, Exkursion, Abschlussprüfung) muss spätestens 4 Wochen nach dem letzten Versuch.
  • Während der Durchführung der Praktikumsversuche gilt Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fehlen oder verspätetes Auftauchen führt zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung.
  • Das Praktikum ist ausschließlich als Gruppe zu bestehen. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung (Kolloquium, Durchführung, Protokoll) führt zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch für die gesamte Gruppe. Ebenfalls führen deutliche Mängel bei der 3. Abgabe des Protokolls zu einem Ausweich- oder Wiederholungsversuch.
  • Zwei nicht bestandene Prüfungsleistungen führen zum sofortigen Ausschluss der Gruppe aus dem Praktikum.
  • Es darf höchstens ein Versuchsprotokoll (Erstabgabe) ausstehen um zum nächsten Versuch zugelassen zu werden. Versuchsprotokolle werden von der ganzen Gruppe sowohl bearbeitet als auch verantwortet und sind ausschließlich vollständig abzugeben.
  • Wird das Praktikum nicht innerhalb der Frist erfolgreich zum Abschluss gebracht, so besteht für die ganze Gruppe erst nach einem Jahr erneut die Möglichkeit zur Anmeldung.
Bescheinigung   Eine Zulassung zur Modulabschlussprüfung ist nur nach Erbringen aller o.g. Leistungsnachweise im vorgesehenen Zeitrahmen möglich.
Ansprechpartner   Lukas Braun